Streitwert bei rechtswidriger Fotoverwendung in eBay-Auktion für Unterlassungsanspruch wird durch die Lizenzgebühr, hier 900 EUR, begrenzt.
OLG Nürnberg 3 W 81/13 vom 4. Februar 2013
Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 07.12.2012 wird die Streitwertfestsetzung in Ziffer III. des Beschlusses des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.11.2012, Az. 3 O 8934/12, abgeändert.
Der Streitwert wird auf 900,- € festgesetzt.
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