EU-Begriff der „Parodie“ besteht darin, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, gleichzeitig aber ihm gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, und zum anderen einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen

Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass der in dieser Bestimmung enthaltene Begriff „Parodie“ ein eigenständiger Begriff des Unionsrechts ist. Art. 5 Abs. 3 Buchst. k …

Ein einzelner Charakter eines Werks (Pippi Langstrumpf) kann selbständigen Urheberrechtsschutz genießen, so dass eine verbotenen Übernahme gemäß § 23 UrhG und keine freie Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG vorliegt, wenn die schöpferische Eigentümlichkeit des Originals übernommen wird

Ein einzelner Charakter eines Sprachwerks (hier: Pippi Langstrumpf) kann selbständigen Urheberrechtsschutz genießen. Dies setzt voraus, dass der Autor dieser Figur durch die Kombination von ausgeprägten Charaktereigenschaften und besonderen äußeren Merkma-len eine unverwechselbare Persönlichkeit verleiht. Dabei ist ein strenger Maßstab anzule-gen. Allein die Beschreibung der äußeren Gestalt einer handelnden Figur oder ihres Er-scheinungsbildes wird dafür in …