Eine Mindestvergütung ist zum Schutz der Urheber vor einer möglichen Entwertung ihrer Rechte nicht nur dann erforderlich, wenn mit einer wirtschaftlichen Nutzung ihrer Werke keine geldwerten Vorteile erzielt wer-den, sondern auch dann, wenn damit nur so geringfügige geldwerte Vorteile erzielt werden, dass eine prozentuale Beteiligung am Erlös des Verwerters unzureichend wäre

a) Eine Mindestvergütung ist zum Schutz der Urheber vor einer möglichen Entwertung ihrer Rechte nicht nur dann erforderlich, wenn mit einer wirt-schaftlichen Nutzung ihrer Werke keine geldwerten Vorteile erzielt wer-den, sondern auch dann, wenn damit nur so geringfügige geldwerte Vor-teile erzielt werden, dass eine prozentuale Beteiligung am Erlös des Verwerters unzureichend wäre (Fortführung von BGH, …

GEMA-Berechtigungsvertrag unterliegt der AGB-Inhaltskontrolle und hält dieser nicht vollumfänglich stand

a) Die Regelungen eines Berechtigungsvertrags sind als Allgemeine Geschäfts-bedingungen unabhängig davon einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterworfen, ob es sich bei dem Vertragspartner um ein ordentliches, außer-ordentliches oder angeschlossenes Mitglied der Verwertungsgesellschaft handelt. b) In den Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan der GEMA für das Aufführungs- und Senderecht in der seit dem 28. Juni 2006 …