Die Durchsuchung von Redaktionen und den Privaträumen von Journalisten zur Ermittlung von Straftaten der Informanten ist verfassungswidirg

Die Durchsuchung von Redaktionen und den Privaträumen von Journalisten zur Ermittlung von Straftaten der Informanten ist verfassungswidrig. Der Eingriff in die Pressefreiheit in Gestalt der Anordnung der Durchsuchung der Redaktion und der Beschlagnahme der dort gefundenen Beweismittel ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 1 BvR 1089/13 und 1 BvR 1090/13 … hat die 3. Kammer des …