Die Stellungnahme eines privaten Bauinteressenten in einem bauplanungsrechtlichen Verfahren ist kein amtliches Werk im Sinne des § 5 UrhG

a) Die Stellungnahme eines privaten Bauinteressenten in einem bauplanungsrechtlichen Verfahren, die die Behörde im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit im Vorfeld einer bauplanungsrechtlichen Entscheidung mittels Verlinkung auf ihren Internetauftritt öffentlich zugäng-lich macht, ist kein amtliches Werk im Sinne des § 5 UrhG. b) Macht eine Behörde im Rahmen eines Verfahrens der Bauleitplanung eine bei ihr …

Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender („TV Flops“) dürfen von der Konkurrenz nicht ohne Lizenzvereinbarung ausgestrahlt werden.

Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender („TV Flops“) dürfen von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln unter der Leitung von Herrn Vorsitzendem Richter Hubertus Nolte kürzlich anlässlich der vom NDR produzierten Sendereihe „Top Flops“ entschieden. In der Sendereihe wurden Ausschnitte von Fernsehbeiträgen diverser Sender gezeigt, …

EU-Begriff der „Parodie“ besteht darin, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, gleichzeitig aber ihm gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, und zum anderen einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen

Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass der in dieser Bestimmung enthaltene Begriff „Parodie“ ein eigenständiger Begriff des Unionsrechts ist. Art. 5 Abs. 3 Buchst. k …

Rechtsfolge der Verwirkung nach § 242 BGB ist im Urheberrecht, im Immaterialgüterrecht und im Wettbewerbsrecht gibt keinen Freibrief für künftige Rechtsverletzungen

a) Die einzelnen Bilder eines Films sind unabhängig vom Schutz des Films als Filmwerk oder Laufbildfolge, wenn nicht als Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, so doch jedenfalls als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt. Der Lichtbildschutz einzelner Filmbilder aus § 72 UrhG erstreckt sich nicht nur auf die Verwertung der Bilder …

Keine Verwirkung des Urheberrechts nach ca 50 Jahren Duldung der Filmaufnahme eines Fluchtversuchs aus der DDR bei erneuter Sendung

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass das Leistungsschutzrecht aus § 72 Abs. 1 UrhG an einzelnen Filmbildern das Recht zur Verwertung der Einzelbilder in Form des Films umfasst. Der Kameramann Herbert Ernst hatte am 17. August 1962 das Sterben und den Abtransport des Peter Fechter, der bei …

Ein einzelner Charakter eines Werks (Pippi Langstrumpf) kann selbständigen Urheberrechtsschutz genießen, so dass eine verbotenen Übernahme gemäß § 23 UrhG und keine freie Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG vorliegt, wenn die schöpferische Eigentümlichkeit des Originals übernommen wird

Ein einzelner Charakter eines Sprachwerks (hier: Pippi Langstrumpf) kann selbständigen Urheberrechtsschutz genießen. Dies setzt voraus, dass der Autor dieser Figur durch die Kombination von ausgeprägten Charaktereigenschaften und besonderen äußeren Merkma-len eine unverwechselbare Persönlichkeit verleiht. Dabei ist ein strenger Maßstab anzule-gen. Allein die Beschreibung der äußeren Gestalt einer handelnden Figur oder ihres Er-scheinungsbildes wird dafür in …