Bushido obsiegt vor dem BGH in der Frage der Verwendung von Musikstücken der Musikgruppe Dark Sanctuary vorläufig – Sachverständiger erforderlich

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg aufgehoben, mit dem das Verbot der Verbreitung von Aufnahmen des Rappers „B.“ wegen der Verwendung von Musikstücken einer französischen Musikgruppe bestätigt worden war. Die Kläger sind nach ihrer Darstellung Mitglieder der französischen Gothic-Band „Dark S.“, die in den …

Das Gericht eines Staates ist nur für die Entscheidung über den (Urheberrechtsverletzungs-) Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verursacht worden ist, zu dem es gehört.

Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass im Fall der Geltendmachung einer Verletzung von Urhebervermögensrechten, die vom Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts gewährleistet werden, dieses Gericht für eine Haftungsklage …

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: 124 EUR netto pro Abmahnung stellt die neue Obergrenze bei Filesharing-Abmahnungen dar

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das – wie andere frühere Gesetzesänderungen ebenso – die Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen zum Ziel hat, wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist jetzt in Kraft getreten. Für Altabmahnungen bis 8.10.2013 enthält es die Übergangsregelung, dass diese nach bisherigem Recht behandelt werden (sollen). Im übrigen sollen u.a. die Massenabmahnungen …

Eine Mindestvergütung ist zum Schutz der Urheber vor einer möglichen Entwertung ihrer Rechte nicht nur dann erforderlich, wenn mit einer wirtschaftlichen Nutzung ihrer Werke keine geldwerten Vorteile erzielt wer-den, sondern auch dann, wenn damit nur so geringfügige geldwerte Vorteile erzielt werden, dass eine prozentuale Beteiligung am Erlös des Verwerters unzureichend wäre

a) Eine Mindestvergütung ist zum Schutz der Urheber vor einer möglichen Entwertung ihrer Rechte nicht nur dann erforderlich, wenn mit einer wirt-schaftlichen Nutzung ihrer Werke keine geldwerten Vorteile erzielt wer-den, sondern auch dann, wenn damit nur so geringfügige geldwerte Vor-teile erzielt werden, dass eine prozentuale Beteiligung am Erlös des Verwerters unzureichend wäre (Fortführung von BGH, …

Nach § 24 Abs. 1 UrhG darf ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden

Nach § 24 Abs. 1 UrhG darf ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. Die Vorschrift ist hier nicht unmittelbar anwendbar, weil sie nach ihrem Wortlaut die Benutzung des Werkes eines anderen voraussetzt; die Regelung ist jedoch …

GEMA-Berechtigungsvertrag unterliegt der AGB-Inhaltskontrolle und hält dieser nicht vollumfänglich stand

a) Die Regelungen eines Berechtigungsvertrags sind als Allgemeine Geschäfts-bedingungen unabhängig davon einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterworfen, ob es sich bei dem Vertragspartner um ein ordentliches, außer-ordentliches oder angeschlossenes Mitglied der Verwertungsgesellschaft handelt. b) In den Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan der GEMA für das Aufführungs- und Senderecht in der seit dem 28. Juni 2006 …

BGH Take Five: Das Erlöschen der Hauptlizenz lässt die Unterlizenz unberührt

BGH URTEIL I ZR 24/11 vom 19. Juli 2012 Take Five UrhG §§ 31, 33, 35 Das Erlöschen der Hauptlizenz führt in aller Regel auch dann nicht zum Erlöschen der Unterlizenz, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenz-nehmer ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Li-zenzerlösen eingeräumt hat und die Hauptlizenz nicht aufgrund eines Rück-rufs wegen Nichtausübung, …

Urheberrecht im Alltag verständlich erläutert:

Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Downloaden, tauschen, online stellen – Urheberrecht im Alltag Zusatzmodul zu Knowhow für junge User. Materialien für den Unterricht.

Kein konkreter Kontrahierungszwang der GEMA mit Rechteweitergabe-Musikindustrieverein

BGH URTEIL I ZR 11/08 vom 14. Oktober 2010 – Gesamtvertrag Musikabrufdienste a) Eine Verwertungsgesellschaft hat die von ihr wahrgenommenen Nutzungsrechte nach § 11 Abs. 1, § 12 UrhWG nur denjenigen zu angemessenen Bedingungen einzuräumen, die diese zumindest auch für eigene Nutzungshandlungen benötigen. Sie muss die Nutzungsrechte dagegen nicht denjenigen einräumen, die diese ausschließlich auf …