Die Stellungnahme eines privaten Bauinteressenten in einem bauplanungsrechtlichen Verfahren ist kein amtliches Werk im Sinne des § 5 UrhG

a) Die Stellungnahme eines privaten Bauinteressenten in einem bauplanungsrechtlichen Verfahren, die die Behörde im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit im Vorfeld einer bauplanungsrechtlichen Entscheidung mittels Verlinkung auf ihren Internetauftritt öffentlich zugäng-lich macht, ist kein amtliches Werk im Sinne des § 5 UrhG. b) Macht eine Behörde im Rahmen eines Verfahrens der Bauleitplanung eine bei ihr …

Der Erfolgsort nach § 32 ZPO ist bei einer Urheberrechtsverletzung durch ein öffentliches Zugänglichmachen des Schutzgegenstands über eine Internetseite im Inland zu belegen; es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Internetauftritt bestimmungsgemäß (auch) im Inland abgerufen werden kann

a) Ausübenden Künstlern kommt nach dem TRIPS-Abkommen und dem WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger ein über die in diesen Überein-kommen vorgesehenen Mindestrechte hinausgehender, allein nach dem nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaats bestehender Rechtsschutz nicht zugute. Aus diesen Übereinkommen ergibt sich kein ausschließliches Recht des ausübenden Künstlers, eine audiovisuelle Festlegung seiner Dar-bietung öffentlich zugänglich zu machen. …

„Framing“ stellt keine öffentliche Wiedergabe und damit keine Urheberrechtsverletzung dar

Die Einbettung eines auf einer Internetseite mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite im Wege des „Framing“ stellt grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 und 3 UrhG dar. BGH URTEIL I ZR 46/12 vom 9. Juli 2015 – Die Realität II UrhG § …

Framing stellt keine Urheberrechtsverletzung dar, wenn die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind

Der Betreiber einer Internetseite begeht keine Urheberrechtsverletzung, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des „Framing“ in seine eigene Internetseite einbindet. Den Ausführungen des EuGH ist nach Ansicht des BGH allerdings zu entnehmen, dass in solchen Fällen eine öffentliche Wiedergabe erfolgt, …